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zur Barrierefreiheit

Mängel in der (digitalen) Barrierefreiheit führen zu Benachteiligungen für Studierende und Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung, obwohl Barrierefreiheit eine gesetzliche Vorgabe laut § 2 Z 11 des Universitätsgesetzes (UG), § 6 Abs. 5 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und § 3. (1) des Web-Zugänglichkeitsgesetzes (WZG) ist. Zentrale Servicestelle für diesen Aspekt von Diversität ist das Zentrum Integriert Studieren (ZIS).

Barrierefreier Campus
Über den barrierefreien Zugang zu einzelnen Gebäuden bzw. Räumen am gesamten Campus, ihre technische Ausstattung (z.B. induktive Höranlagen) und barrierefreies Neu- und Umbauen weißt das ZIS Bescheid. Lehrveranstaltungen können aus nicht zugänglichen in barrierefreie Räume verlegt werden, wenn Studierende mit Mobilitätsbehinderung diese besuchen.

Barrierefreies Web
Alle Informationen, die Studierenden und Mitarbeitenden online zur Verfügung gestellt werden, müssen für alle Personen mit Behinderung in gleicher Qualität zugänglich sein. Dies betrifft Menschen mit Sinnesbehinderung ebenso wie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die spezielle Aus- und Eingabesoftware am PC nutzen. Um diese Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) des World Wide Web Consortium (w3c) bei der Gestaltung von Webseiten oder Angeboten auf Lernplattformen wie Moodle berücksichtigt werden.

Digitale Barrierefreiheit & Inklusion - mit Dr.in Simone Adams, Zentrum für digitales Lehren und Lernen (digiTales Folge 17, siehe https://digitales-lehren-und-lernen.uni-graz.at/de/services/digitales/)

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